Immobilienvermarktung in Betreuungssachen
Immobilien aus Betreuungen verkaufen.
Lückenlos dokumentiert.
Wir vermarkten Immobilien betreuter Personen in einem transparenten, vollständig protokollierten Verfahren — und liefern die Vermarktungsdokumentation für das betreuungsgerichtliche Genehmigungsverfahren nach §§ 1848 ff. BGB gleich mit. Für Berufsbetreuer, Rechtsanwälte und Betreuungsgerichte.
Zielgruppen
Ein Verfahren, dem alle Beteiligten vertrauen können
Beim Verkauf einer Immobilie aus einer Betreuung müssen Betreuer, Anwälte und Gericht denselben Sachverhalt beurteilen. Unser Prozess liefert allen dieselbe, belegbare Grundlage.
Für Berufsbetreuer
Sie übergeben uns das Objekt und behalten die Entscheidungen. Wir übernehmen Anfragen, Besichtigungen und das Bieterverfahren — und Sie erhalten am Ende eine Dokumentation, die den Anforderungen des Betreuungsgerichts standhält.
Für Rechtsanwälte
Strukturierte Abwicklung bis zur Beurkundung: Käuferdaten, Anforderung des Kaufvertragsentwurfs beim Notariat und Terminkoordination laufen bei uns in einem nachvollziehbaren Prozess — ohne Reibungsverlust nach der gerichtlichen Genehmigung.
Für Betreuungsgerichte
Unsere Verfahrensakte zeigt chronologisch, wie vermarktet wurde: wer angefragt hat, wer besichtigt hat, wer wann was geboten hat. Die Prüfung im Genehmigungsverfahren wird dadurch einfacher und schneller.
Unsere Leistung
Was uns von klassischen Maklern unterscheidet
Wir arbeiten mit einem eigens entwickelten System, das jeden Schritt der Vermarktung automatisch und mit Zeitstempel dokumentiert. Das Ergebnis: ein faires Verfahren — und der Beleg dafür.
Jede Anfrage wird erfasst
Anfragen aus ImmoScout24, Kleinanzeigen und weiteren Kanälen laufen zentral in unserem System zusammen und werden in der Regel innerhalb weniger Minuten beantwortet — inklusive Exposé. Keine Anfrage geht verloren, keine wird übergangen.
Besichtigung für jeden Interessenten
Jeder Interessent erhält einen persönlichen Zugang und wählt selbst einen Besichtigungstermin. Buchung, Umbuchung und Absage werden protokolliert — belegbar hatte jeder ernsthafte Interessent Zugang zum Objekt.
Nachweisbare Angebote
Kaufangebote werden digital abgegeben — mit Betrag, Begründung, Datum und Uhrzeit. Wer wann welches Angebot abgegeben hat, ist zweifelsfrei dokumentiert und hängt nicht von Telefonnotizen ab.
Manipulation ausgeschlossen
Sämtliche Vorgänge werden systemseitig automatisch protokolliert, nicht von Hand gepflegt. Angebote können weder unterschlagen noch nachträglich verändert, Interessenten nicht stillschweigend übergangen werden.
Digitaler Datenraum
Alle Interessenten erhalten Zugriff auf dieselben Objektunterlagen — Grundrisse, Energieausweis, Teilungserklärung und mehr. Gleiche Informationsbasis für alle Bieter, jederzeit belegbar.
Begleitung bis zur Beurkundung
Käuferdaten, Kaufvertragsentwurf-Anforderung beim Notariat und Terminkoordination wickeln wir strukturiert ab, damit nach der gerichtlichen Genehmigung keine Zeit verloren geht.
Ablauf
Vom Auftrag bis zur Beurkundung
Ein klar strukturierter Prozess in fünf Schritten — mit festen Ansprechpartnern und ohne Überraschungen.
- 1
Erstgespräch & Objektaufnahme
Wir stimmen Rahmen und Anforderungen mit Ihnen als Betreuer ab, nehmen das Objekt auf und klären die Unterlagenlage — auf Wunsch auch direkt mit Hausverwaltung und Behörden.
- 2
Fotografie, Aufbereitung & Exposé
Ein professioneller Immobilienfotograf setzt das Objekt bestmöglich in Szene — die Grundlage für ein hochwertiges Exposé und einen starken ersten Eindruck am Markt. Dazu marktgerechte Preiseinschätzung und Aufbau des digitalen Datenraums mit allen relevanten Objektunterlagen.
- 3
Vermarktung auf allen Kanälen
Veröffentlichung auf den großen Immobilienportalen. Jede eingehende Anfrage wird zentral erfasst und zeitnah beantwortet.
- 4
Besichtigungen & Bieterverfahren
Interessenten buchen ihre Termine selbst, besichtigen das Objekt und geben ihre Angebote digital ab — alles protokolliert und mit Zeitstempel versehen.
- 5
Dokumentation & Beurkundung
Sie erhalten die vollständige Vermarktungsdokumentation für den Genehmigungsantrag. Nach der Genehmigung koordinieren wir Kaufvertragsentwurf und Notartermin.
Nachweise
Die Verfahrensakte für das Betreuungsgericht
Der Verkauf einer Immobilie aus einer Betreuung bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts (§§ 1848 ff. BGB). Das Gericht muss beurteilen können, ob ordnungsgemäß am Markt angeboten wurde und der erzielte Preis das Ergebnis eines fairen Verfahrens ist.
Genau dafür ist unser Prozess gebaut: Auf Basis der automatischen Protokollierung stellen wir eine vollständige Vermarktungsdokumentation zusammen, die dem Genehmigungsantrag beigefügt werden kann — ohne dass Sie Belege zusammensuchen müssen.
Inhalt der Vermarktungsdokumentation
- Chronologisches Aktivitätsprotokoll aller Vorgänge mit Zeitstempel
- Vollständige Korrespondenz mit sämtlichen Interessenten
- Terminhistorie: Buchungen, Umbuchungen, Absagen, Bestätigungen
- Angebotsübersicht mit Betrag, Datum und Uhrzeit jedes Gebots
- Nachweis der Gleichbehandlung aller Interessenten
- Übersicht der bereitgestellten Objektunterlagen (Datenraum)
Sprechen wir über Ihren Fall.
Gerne stellen wir Ihnen unser Vorgehen persönlich vor — auch anhand einer anonymisierten Beispiel-Dokumentation. Ein zunächst einzelnes Objekt als Testlauf ist selbstverständlich möglich.